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    AGB für Dienstleistungen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

    (Version Februar 2023)

    In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet:

    "RS" die RS Components Handelsgesellschaft mbH, 3950 Gmünd, FN 33655 v, Landesgericht Krems an der Donau und

    "RS-Webseite" die RS-Webseite unter https://at.rs-online.com/web/

    1. Allgemeines

    1.1 Alle von RS erbrachten Dienstleistungen (die "Dienstleistungen") unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen.

    1.2 Die spezifischen Einzelheiten der Dienstleistungen werden in einem separaten Dokument dargelegt, das von den Parteien vereinbart wird ("Deckblatt"). Für jede Dienstleistung gelten besondere Bedingungen (die "Besonderen Dienstleistungsbedingungen") sowie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen.

    1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen, die Besonderen Dienstleistungsbedingungen und das Deckblatt bilden zusammen den Vertrag ("Vertrag") über die Erbringung der Dienstleistungen zwischen dem Kunden und RS. Wenn und soweit es einen Widerspruch zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Deckblatt und den Besonderen Dienstleistungsbedingungen gibt, gilt die folgende Rangfolge: (a) Deckblatt; (b) die Besonderen Dienstleistungsbedingungen; und (c) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen.

    1.4 Für die Erbringung von Dienstleistungen durch RS gelten keine anderen Bedingungen, es sei denn, sie wurden schriftlich von einem bevollmächtigten Unterzeichner von RS vereinbart oder es ist in diesen Bedingungen ausdrücklich anders angegeben.

    1.5 Alle Beschreibungen der Dienstleistungen, die auf der RS-Webseite enthalten sind oder anderweitig an einen Käufer solcher Dienstleistungen (der "Kunde") mitgeteilt werden, sind unverbindlich und bilden keinen Bestandteil dieses Vertrags. RS haftet gegenüber dem Kunden nicht für etwaige Fehler oder Auslassungen auf der RS-Webseite, im RS-Katalog oder in anderen Werbemaßnahmen.

    1.6 Die Werbung für Dienstleistungen auf der RS-Website ist kein verbindliches Angebot, sondern stellt lediglich eine Aufforderung von RS an den Kunden dar, ein Angebot zum Kauf von Dienstleistungen abzugeben. Die Annahme der Bestellung erfolgt, wenn RS dem Kunden den Preis im Deckblatt bestätigt, wodurch ein Vertrag zwischen RS und dem Kunden zustande kommt.

    1.7 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für die Bereitstellung von Produkten durch RS, für die gesonderte Bedingungen gelten.

    1.8 Der Kunde wird insbesondere auf Punkt 7 aufmerksam gemacht, in der bestimmte Haftungsbeschränkungen für RS festgelegt werden.

    2. Dienstleistungen

    2.1 RS setzt angemessene Bemühungen zur Erbringung der Dienstleistungen:

    i in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen; und

    ii in Übereinstimmung mit den auf dem Deckblatt angegebenen Leistungsterminen, wobei es sich bei diesen Terminen nur um unverbindliche Schätzungen handelt. RS haftet nicht für die Einhaltung dieser Liefertermine.

    3. Pflichten des Kunden

    3.1 Der Kunde ist verpflichtet

    i mit RS in allen Angelegenheiten zu kooperieren, die mit den Dienstleistungen zusammenhängen;

    ii RS und den Mitarbeitern von RS rechtzeitig und unentgeltlich Zugang zu den Räumlichkeiten, Büroräumen, Daten und anderen Einrichtungen des Kunden zu gewähren, soweit dies für RS erforderlich ist;

    iii alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen zu erlangen und aufrechtzuerhalten und alle geltenden Gesetze einzuhalten, die erforderlich sind, damit RS die Dienstleistungen erbringen kann; und

    iv RS rechtzeitig alle Dokumente, Informationen, Gegenstände und Materialien zur Verfügung zu stellen, die RS im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen benötigt und sicherzustellen, dass diese korrekt und vollständig sind.

    3.2 Wenn die Erfüllung der Verpflichtungen durch RS gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine Handlung oder Unterlassung des Kunden, seiner Vertreter, Subunternehmer, Berater oder Mitarbeiter verhindert oder verzögert wird, hat RS unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel Anspruch auf eine Fristverlängerung zur Erfüllung der Verpflichtungen in Höhe der vom Kunden verursachten Verzögerung.

    4. Gebühren

    4.1 Die Gebühren für die Dienstleistungen sind auf dem Deckblatt aufgeführt.

    4.2 Alle Gebühren verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und sonstiger anwendbarer lokaler Verkaufssteuern, die RS in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe und Weise hinzufügt.

    4.3 RS kann die Gebühren jährlich mit Wirkung ab jedem Jahrestag des Datums der Unterzeichnung des Deckblatts entsprechend dem prozentualen Anstieg des örtlichen Verbraucherpreisindexes im vorangegangenen 12 (zwölf) Monatszeitraum erhöhen, wobei die erste derartige Erhöhung mit dem ersten Jahrestag der Unterzeichnung des Deckblatts in Kraft tritt und auf der zuletzt verfügbaren Zahl für den prozentualen Anstieg des örtlichen Verbraucherpreisindexes beruht.

    5. Zahlung

    5.1 Sofern im Deckblatt nichts Anderes vereinbart ist, werden alle Gebühren monatlich im Nachhinein in Rechnung gestellt. RS stellt dem Kunden am Ende eines jeden Monats eine Rechnung für die in diesem Monat erbrachten Leistungen aus. Der Kunde ist verpflichtet, RS alle in jeder Rechnung aufgeführten Beträge innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

    5.2 Wird ein Betrag zum Fälligkeitstermin nicht gezahlt, so gilt unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsmittel Folgendes:

    i Alle zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Beträge des Kunden werden sofort fällig und zahlbar, auch wenn diese Beträge sonst erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig würden, und

    ii RS kann eine Entschädigungsgebühr als Ausgleich für die entstandenen Verwaltungs- und sonstigen frustrierten Aufwendungen in Höhe von EUR 40 für ausstehende Beträge bis EUR 999,99, EUR 70 für ausstehende Beträge zwischen EUR 1.000 und EUR 9.999,99 und EUR 100 für ausstehende Beträge von EUR 10.000 oder mehr erheben; und

    iii RS kann dem Kunden ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung (sowohl vor als auch nach einem Urteil) Zinsen auf den nicht gezahlten Betrag in Höhe von 9,2 % pro Jahr über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zum 31. Dezember für den Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 30. Juni des folgenden Jahres und zum 30. Juni für den Zeitraum vom 1. Juli bis einschließlich 31. Dezember berechnen (jedoch in Höhe von 5 % pro Jahr für jeden Zeitraum, in dem der Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank unter null Prozent liegt), wobei die Zinsen monatlich aufgezinst werden; und

    iv RS kann die Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung aussetzen.

    6. Gewährleistung und Rechtsbehelfe

    6.1 RS erbringt die Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis. Wenn eine Dienstleistung diesem Standard nicht entspricht, wird RS die betreffende Dienstleistung erneut erbringen.

    6.2 Hat sich der Kunde bei der Bestellung von Dienstleistungen auf unwahre Angaben verlassen, kann der Kunde nur die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich genannten Rechtsbehelfe einlegen. Dies gilt nicht für den Fall, dass unwahren Angaben in betrügerischer Absicht gemacht wurden.

    6.3 Sofern nicht ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, werden alle stillschweigenden Gewährleistungen und Bedingungen (ob gesetzlich oder anderweitig) in Bezug auf die Bereitstellung oder Nichtbereitstellung von Dienstleistungen im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigenden Bedingungen zufriedenstellender Qualität und Zweckmäßigkeit).

    6.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die von ihm bestellten Dienstleistungen für die Zwecke geeignet sind, für die er sie zu nutzen beabsichtigt.

    7. Haftung

    7.1 Vorbehaltlich der Punkt 7.3 haftet RS nicht (weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag, Pflichtverletzung oder anderweitig) für Folgendes: (a) indirekte oder Folgeverluste oder -schäden; (b) Einnahmeverluste; (c) Gewinnverluste; (d) Produktivitätsverluste; (e) Produktionsverluste; (f) Geschäftsverluste oder erwartete zukünftige Geschäfte; (g) wirtschaftliche Verluste; oder (h) Schädigung des Rufs oder des Firmenwerts.

    7.2 Wenn RS, ungeachtet anderer Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen insbesondere Punkt 6 (Gewährleistung und Rechtsbehelfe) und Punkt 7 (Haftung), eine Haftung übernimmt, ist die Haftung gegenüber dem Kunden aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Zusammenhang mit einer Bestellung, sein es aus einem Vertrag, verbotener Handlung oder sonstiger Grundlage im Hinblick auf eine oder mehrere der (i) jede ausdrückliche oder konkludente Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von RS angenommene Bestellung; (ii) jede Verpflichtung die RS durch gesetzliche Vorgaben oder aufgrund dieser Vereinbarung oder einer Bestellung auferlegt wurde; (iii) jeder Mangel in den Produkten oder Dienstleistungen; (iv) Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, oder (v) jeglicher anderer Schaden in Verbindungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist gesamthaft folgendermaßen begrenzt:

    i Im Hinblick auf Dienstleistungen, die beim Kunden erbrachten werden, ist die Haftung für jeden Schaden an körperlichen Sachen des Kunden mit EUR 10.000 begrenzt, oder

    ii Hinsichtlich aller anderen Verbindlichkeiten die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einem Betrag in Höhe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor der Forderung gezahlten oder zu zahlenden Gebühren.

    7.3 Nichts in diesen Bedingungen (einschließlich und ohne Einschränkung dieses Punkt 7) beschränkt oder schließt die Haftung von RS für Tod oder Personenschäden aus, die durch Fahrlässigkeit von RS oder seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer entsteht. Gleiches gilt für Betrug, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder etwas Anderes, das nicht gesetzlich beschränkt oder ausgeschlossen werden kann.

    8. Höhere Gewalt

    Ein Ereignis höherer Gewalt ist jedes Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle von RS liegt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Pandemien, Epidemien, Krisen oder Krankheitsausbrüche, behördliche Maßnahmen, Verkehrsstaus, Ausfall einer externen Leitung oder die Verhinderung von RS, die für die Erfüllung dieses Vertrags erforderlichen Dienstleistungen, Materialien oder Waren zu beschaffen, außer zu erhöhten Preisen). Wenn RS aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt daran gehindert oder eingeschränkt wird, alle oder einen Teil seiner Verpflichtungen im Rahmen dieser Bedingungen zu erfüllen, ist RS für den Zeitraum, in dem dieses Ereignis andauert, von seinen Verpflichtungen entbunden und haftet nicht für Verzögerungen und/oder Ausfälle bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen während dieses Zeitraums. Wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als vierzehn Tage andauert, kann RS die betroffene Bestellung stornieren, ohne dem Kunden gegenüber zu haften.

    9. Rechte an geistigem Eigentum

    9.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum sind und bleiben das ausschließliche Eigentum der Partei, die sie besitzt oder - sofern zutreffend - des Drittlizenzgebers dieser Partei.

    9.2 Alle Rechte am geistigen Eigentum an Leistungen, die von oder im Namen von RS im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen erstellt werden, gehen mit der Erstellung auf RS über und verbleiben bei RS. RS gewährt dem Kunden eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung solcher Leistungen für den Zweck des Empfangs und der Nutzung der Dienstleistungen und der Leistungen in seinem Geschäft. Der Kunde darf die in diesem Punkt 9.2 gewährten Rechte nicht unterlizenzieren, abtreten oder anderweitig übertragen.

    9.3 RS gibt dem Kunden keine Garantie oder Zusicherung, dass die erbrachten Dienstleistungen nicht die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.

    9.4 Alle Logos, Firmenbezeichnungen oder Handelsmarken (die "Kennzeichen"), die RS im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit besitzt oder nutzt, sind Eigentum von RS oder seiner Lizenzgeber. RS behält sich alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Verwendung solcher Kennzeichen vor. Der Kunde darf solche oder ähnliche Kennzeichen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von RS weder verwenden noch deren Verwendung gestatten.

    10. Vertraulichkeit

    10.1 Der Kunde darf keine Informationen gleich welcher Form, sei es in mündlicher, physischer oder dokumentierter Form, verwenden oder weitergeben, die: (a) ihrer Natur nach vertraulich sind; oder (b) von denen der Kunde weiß oder wissen müsste, dass sie vertraulich sind; oder (c) die von RS als vertraulich bezeichnet werden und die in jedem Fall dem Kunden im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (oder ihrem Gegenstand) offengelegt oder anderweitig in Erfahrung gebracht, erworben oder entwickelt werden.

    10.2 Punkt 10 gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages, unabhängig davon, wie die Beendigung zustande kommt.

    11. Laufzeit und Beendigung

    11.1 Dieser Vertrag tritt mit dem Datum der Unterzeichnung des Decksblatts durch den Kunden in Kraft und gilt für die in diesem Deckblatt angegebene Dauer, sofern sie nicht vorher gemäß den Bestimmungen dieser Bedingungen und Konditionen gekündigt wird.

    11.2 Jede Partei kann diesen Vertrag unter Einhaltung einer Frist von mindestens neunzig (90) Tagen schriftlich kündigen.

    11.3 Dieser Vertrag kann von jeder Partei mit sofortiger Wirkung schriftlich gekündigt werden, wenn die andere Partei:

    i einen Beschluss über die eigene Auflösung fasst oder ein zuständiges Gericht die Auflösung anordnet;

    ii Gegenstand ist von: (i) Schritte zur Erlassung eines Verwaltungsbeschlusses oder zur Bestellung eines Verwalters nach der österreichischen Insolvenzordnung, (ii) die Bekanntgabe der Absicht, einen Verwalter zu bestellen, (iii) Schritte zur Bestellung eines Konkursverwalters oder Zwangsverwalters oder (iv) Maßnahmen eines Gläubigers zur Inbesitznahme oder zum Verkauf von Vermögenswerten dieser Partei;

    iii einen Vergleich mit seinen Gläubiger schließt oder bei einem zuständigen Gericht Schutz vor seinen Gläubiger beantragt;

    iv seine Geschäftstätigkeit während dreißig (30) aufeinanderfolgenden Tagen einstellt; oder

    v nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen (gemäß § 66 der Insolvenzordnung).

    11.4 Wenn der Kunde mit einer Zahlung an RS in Verzug ist, kann RS diesen Vertrag sofort durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen.

    11.5 Die Beendigung oder das Erlöschen dieses Vertrags berührt nicht den Fortbestand und die Gültigkeit der Rechte und Pflichten der Parteien aufgrund von Punkten, deren Fortbestand für die Auslegung oder Durchsetzung dieser Vereinbarung erforderlich ist.

    11.6 Die Beendigung berührt nicht die bestehenden Rechte oder Verpflichtungen einer der Parteien aus dieser Vereinbarung.

    11.7 Bei Beendigung und Ablaufen dieses Vertrags muss der Kunde:

    i sofort alle ausstehenden, unbezahlten Rechnungen samt Zinsen an RS zahlen; in Bezug auf die erbrachten Dienstleistungen, für die keine Rechnung vorgelegt wurde, kann RS eine Rechnung vorlegen, die sofort mit Erhalt zahlbar wird; und

    ii alle vertraulichen Informationen von RS, die sich in seinem Besitz befinden, zusammen mit allen Kopien davon zurückzugeben oder auf Wunsch von RS alle vertraulichen Informationen durch Schreddern oder Verbrennen aller Dokumente und anderen Materialien, die sich in seinem Besitz, Gewahrsam oder unter seiner Kontrolle befinden, vernichten und/oder, wenn sie auf elektronischen oder magnetischen Medien gespeichert sind, unwiederbringlich löschen und RS bescheinigen, dass dies geschehen ist.

    12. Anti-Korrpution

    12.1 Der Kunde verpflichtet sich (und sorgt dafür, dass mit ihm verbundene Personen oder andere Personen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten), alle geltenden Gesetze, Satzungen und Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption (die "Einschlägigen Anforderungen") einzuhalten. Insbesondere

    i darf er keine Angestellten, Vertreter oder Subunternehmer von RS (direkt oder indirekt) dazu bewegen, dem Kunden ein Zugeständnis zu machen, einen Vorteil zu gewähren, oder eine Handlung zu unterlassen, als Gegenleistung für ein Geschenk, Geld oder einen anderen Anreiz;

    ii darf er keine Handlungen vornehmen oder unterlassen, die dazu führen, dass RS gegen eine der Einschlägigen Anforderungen verstößt; und

    iii muss er RS unverzüglich über alle Anfragen oder Forderungen nach unangemessenen finanziellen oder sonstigen Vorteilen jeglicher Art informieren, die der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bedingungen erhält.

    12.2 Finanzielle Beschränkungen für Geschenke und Bewirtung sind in der Anti-Korruptions-Richtlinie von RS enthalten. Weitere Einzelheiten sind auf Anfrage erhältlich.

    12.3 Jeder Verstoß gegen diesen Punkt 12 ist ein wesentlicher Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der nicht behoben werden kann.

    13. Moderne Sklaverei

    13.1 Der Kunde unternimmt angemessene Schritte, um sicherzustellen, dass keine Sklaverei und Menschenhandel in einer seiner Lieferketten oder in einem Teil seines eigenen Geschäfts stattfindet. Der Kunde muss RS auf Anfrage eine Erklärung über die von ihm ergriffenen Maßnahmen sowie weitere Informationen zur Verfügung stellen, die RS in benötigt, um in angemessener Weise eine Erklärung zur Sklaverei und zum Menschenhandel zu erstellen. Der Kunde muss RS unverzüglich benachrichtigen, wenn er Kenntnis von tatsächlicher oder vermuteter Sklaverei oder Menschenhandel in einer Lieferkette erhält, die mit dieser Vereinbarung in Verbindung steht.

    14. Datenschutz und Kundeninformation

    14.1 Für die Zwecke dieses Punktes bedeutet (a) "Datenschutzgesetze" alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften in allen relevanten Rechtsordnungen, die sich auf die Verwendung oder Verarbeitung personenbezogener Daten beziehen, einschließlich (i) der EU-Verordnung 2016/679 (die "DSGVO"), (ii) des österreichischen Datenschutzgesetzes ("DSG") und (iii) des österreichischen Telekommunikationsgesetzes ("TKG"), jeweils in der aktualisierten, geänderten oder ersetzten Fassung; und (b) die Begriffe "Betroffener", "personenbezogene Daten", "Verarbeitung", "Auftragsverarbeiter" und "Verantwortlicher" haben die in der DSGVO festgelegten Bedeutungen.

    14.2 Jede Partei befolgt bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit diesem Vertrag die ihr durch die Datenschutzgesetze auferlegten Verpflichtungen.

    14.3 Soweit eine Partei personenbezogene Daten im Auftrag der anderen Partei verarbeitet, muss die verarbeitende Partei: (a) die Bestimmungen und Verpflichtungen einhalten, die einem Auftragsverarbeiter durch die DSGVO auferlegt werden, insbesondere der Bestimmungen in Artikel 28 Abs 3 lit a - h, und (b) keine personenbezogenen Daten an einen Betroffenen oder einen Dritten weitergeben, es sei denn, dies geschieht auf schriftlichen Antrag der anderen Partei oder es ist ausdrücklich in diesem Vertrag vorgesehen.

    14.4 Erhält eine der Parteien eine Beschwerde, einen Hinweis oder Mitteilung, die sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die andere Partei oder auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze durch eine der Parteien bezieht oder erleidet eine der Parteien eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (wie in der DSGVO definiert), so hat sie die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen und ihr in Bezug auf eine solche Beschwerde, Hinweis, Mitteilung oder Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten angemessene Zusammenarbeit und Unterstützung zu gewähren.

    15. Sonstiges

    15.1 RS kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit ohne vorherige Zustimmung des Kunden abtreten, verpfänden, anderweitig belasten, treuhänderisch verwalten oder in sonstiger Weise mit ihnen verfahren.

    15.2 Eine Änderung dieser Vereinbarung ist nur dann gültig, wenn sie schriftlich erfolgt (ausgenommen E-Mail) und von jeder Partei oder in ihrem Namen unterzeichnet ist.

    15.3 Alle Mitteilungen, die eine Partei der anderen im Rahmen dieses Vertrags zukommen lässt, müssen schriftlich erfolgen und persönlich oder per vorausbezahlter Priority-Postsendung an die zu Beginn dieser Vereinbarung angegebene Adresse zugestellt oder per E-Mail an LegalNotices@rs-components.com übermittelt werden und in jedem Fall zu Händen der betreffenden Partei gekennzeichnet sein.

    15.4 Handschriftlich oder per E-Mail übermittelte Mitteilungen werden am Tag des Eingangs zugestellt (es sei denn, sie gehen nach 17.00 Uhr ein; in diesem Fall werden sie am nächsten Werktag zugestellt). Mitteilungen, die per vorausbezahlter Priority-Postsendung verschickt werden, gelten zwei Werktage nach dem Datum der Aufgabe als zugestellt.

    15.5 Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein Recht oder einen Rechtsbehelf nach dieser Vereinbarung oder nach dem Gesetz geltend zu machen oder auszuüben, ist nicht als Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf zu werten und schließt auch nicht die Durchsetzung oder Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs zu einem späteren Zeitpunkt aus. Ein Verzicht auf einen Verstoß gegen dieses Abkommen gilt nicht als Verzicht auf einen späteren Verstoß.

    15.6 Keine der Bestimmungen dieses Vertrags zielt darauf ab, eine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien zu gründen oder eine der Parteien zu ermächtigen, als Vertreter für die andere Partei zu handeln. Keine der Parteien ist befugt, im Namen oder im Auftrag der anderen Partei zu handeln, Verpflichtungen einzugehen, Zusicherungen oder Garantien abzugeben oder die andere Partei in irgendeiner Weise zu binden.

    15.7 Dieser Vertrag gilt für jede Partei und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Übertragungen und ist für diese verbindlich.

    15.8 Weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Bedingung dieses Vertrages ist nach dem Allgemeinem Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) von einer Person einklagbar, die nicht Vertragspartei ist.

    15.9 Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und ist entsprechend auszulegen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für 1010 Wien, Österreich, örtlich und sachlich zuständige Gericht. RS kann diese Vereinbarung jedoch bei jedem zuständigen Gericht durchsetzen.

    15.10 Sollte irgendein Teil dieser Bedingungen von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde für nicht durchsetzbar befunden werden, so ist es die ausdrückliche Absicht der Parteien, dass der betreffende Wortlaut so ausgelegt wird, dass ein solche Feststellung vermieden wird und der Rest der betreffenden Bestimmung so ausgelegt wird, dass sie ihre volle Wirkung entfaltet.