§ 1 Anwendungsbereiche
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen RS und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
1.2 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.
§ 2 Bestellung
2.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich verbindliches Angebot dar. Ein solches Angebot gibt erst der Besteller durch das Absenden seiner Bestellung an RS ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn RS das Angebot des Kunden annimmt, wobei der Besteller auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichtet. Über die Annahme seines Angebots wird der Besteller entweder durch die Übersendung der Ware oder per E-Mail informiert. Die bloße Bestätigung des Zugangs einer im elektronischen Geschäftsverkehr bei RS eingehenden Bestellung stellt nicht die Annahme des Angebotes dar.
2.2 Es können nur Produkte in die Bestellung aufgenommen werden, die verfügbar sind. In Ausnahme Fällen kann die Verfügbarkeit von der Aussage der Website abweichen. In diesen Fällen wird der Kunde von RS Components informiert und erhält sein Geld zurück.
2.3 Durch die Bestellung verlangt der Besteller ausdrücklich die Übersendung der Ware in Verpackungen, die dazu dienen, die Ware vor Transportschäden zu bewahren, oder die der Sicherheit des Transports dienen (Transportverpackungen).
2.4 Wird nach Vertragsschluss für RS erkennbar, dass die Annahme eines Angebots zu Bedingungen erfolgt ist, die auf einem Schreib- oder Rechenfehler auf der Webseite beruhen, ist RS zum Rücktritt berechtigt. Gleiches gilt auch bei mangelnder Kreditwürdigkeit des Bestellers.
2.5 Der Besteller ist für die von ihm vorgesehene Verwendung der bestellten Gegenstände allein und selbst verantwortlich.
2.6 Auf der Webseite enthaltene Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- oder sonstige Konstruktionsangaben sind nur verbindlich, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Änderungen und Abweichungen an der Beschaffenheit der Waren bleiben RS nach beliebigem Ermessen vorbehalten, wenn und soweit diese den Verwendungszweck der betreffenden Ware nur unerheblich beeinträchtigen. Der Besteller ist für die von ihm vorgesehene Verwendung der bestellten Gegenstände allein und selbst verantwortlich.
2.7 Angaben über Eigenschaften der Waren sind reine Produktbeschreibungen und gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie von RS schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben werden. Zusicherungen sind für RS nur dann verbindlich, wenn sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch die Verpflichtungen von RS im Einzelnen festgehalten sind. Allein das erkennbar große Interesse des Bestellers am Vorhandensein bestimmter Produkteigenschaften begründet keine Gewährleistung.
§ 3 Preise
Alle Preise sind in Euro angegeben und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Versandkosten sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten.
§ 4 Lieferung
Bestellte Ware wird durch RS an den Besteller versandt. Die Versandkosten trägt der Besteller.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt ausschließlich per Kreditkarte.
5.2 RS ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn der Besteller den geschuldeten Kaufpreis nicht bezahlt. Während des Verzugs ist RS zur Ausführung weiterer Lieferungen nicht verpflichtet.
5.3 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von RS anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1 RS behält sich das Eigentum an allen Waren, die von ihr an einen Besteller ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Waren vor.
6.2 Vor einer vollständigen Bezahlung im Sinne des vorgenannten Absatzes ist es dem Besteller untersagt, die Kaufsache zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder weiter zu veräußern.
6.3 Soweit RS im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Besteller auf RS bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits RS die Ware vom Besteller zurückgesandt bekommt bzw. der Besteller die Austauschlieferung von RS erhält.
6.4 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für RS vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, RS nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt RS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung oder Umbildung entstehende Sache gilt im Übrigen die Regelung des § 6.2.
§ 7 Mängelprüfung
7.1 Unverzüglich nach der Lieferung hat der Besteller die Ware auf Mängel zu untersuchen. Zeigt sich dabei oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so muss der Besteller dies RS innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich anzeigen. Maßgeblich ist der Eingang der Mängelrüge bei RS. Die Anzeige muss den erkannten Mangel derart beschreiben, dass RS erkennen kann, um welche Lieferung und welche Ware es sich handelt, welche Teile der Ware betroffen sind, worin die Mängel im Einzelnen bestehen und unter welchen Begleitumständen sie aufgetreten sind.
7.2 Unterlässt der Besteller die fristgerechte Anzeige, so verliert der Besteller Ansprüche auf Gewährleistung, Ansprüche auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst und Ansprüche aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache.
7.3 Die Anzeige ist auch notwendig, wenn irrtümlich andere als die vereinbarte Ware oder aber eine Mindermenge von RS geliefert wird. Transportschäden oder Fehlmengen sind vom Besteller dem Frachtführer unverzüglich mitzuteilen und von diesem bestätigen zu lassen.
7.4 Erhebt der Besteller unberechtigte Mängelrügen aufgrund eigenen Verschuldens, so ist der Besteller verpflichtet, die RS für die Prüfung des behaupteten Mangels entstandenen Kosten auf Basis der zum Zeitpunkt der Prüfung bei RS gültigen Stundensätze zu tragen.
§ 8 Gewährleistungsrechte des Bestellers
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Schadensersatz und Haftungsbeschränkung
9.1 RS haftet für Schadenersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen (nachfolgend „Schadenersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden, bloße Vermögensschäden und entgangenen Gewinn des Bestellers ist jedenfalls ausgeschlossen. Ferner wird für Verschulden von Vorlieferanten von RS jede Haftung ausgeschlossen. Der Schadenersatz ist darüber hinaus auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.2 Macht der Besteller gegen RS Schadenersatzansprüche geltend, so ist er sowohl bezüglich der Verursachung als auch hinsichtlich unseres Verschuldens zum Nachweis verpflichtet.
9.3 Schadenersatzansprüche verjähren nach sechs Monaten.
9.4 Soweit RS technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von RS geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
9.5 Eine Ersatzpflicht von RS für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden ist jedenfalls auf einen Betrag von EUR 100.000 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
9.6 Soweit eine Schadenersatzhaftung von RS nach den vorstehenden Bedingungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von RS.
§ 10 Verwendungsbedingungen
Die von RS vertriebenen Produkte haben keine Zulassung für den Einsatz in sicherheitskritischen Systemen und solchen Anwendungen, bei denen aus einer Fehlfunktion Personenschäden, Lebensgefahr oder schwere Sachschäden resultieren können. Verwendet oder verkauft der Besteller solche Produkte für den Einsatz in Systemen oder Anwendungen für die keine Zulassung des Produkts besteht, trägt er alleine die Verantwortung dieser Verwendung oder dieses Verkaufs.
§ 11 Gewährleistungsfrist, Verjährung
11.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorsieht, erhöht sich die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten entsprechend auf das Mindestmaß.
11.2 Im Übrigen bleiben gesetzlich zwingende Verjährungsregelungen für Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher Pflichtverletzungen sowie Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
§ 12 Exportkontrolle
12.1 In Anerkennung der amerikanischen und sonst anwendbaren (insbesondere deutschen) Exportkontrollgesetzgebung verpflichtet sich der Besteller, vor dem Export von Produkten oder technischen Informationen, die er von RS erhalten hat, sämtliche erforderlichen Exportlizenzen oder andere Dokumente auf seine Kosten selbst einzuholen.
12.2 Der Besteller verpflichtet sich, solche Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, zu exportieren, zu re-exportieren, zu liefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern dies gegen amerikanische oder sonstige (insbesondere deutsche) Gesetze oder Verordnungen verstößt. Der Besteller verpflichtet sich, alle Empfänger dieser Produkte oder technischen Informationen über die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren. Der Besteller wird auf eigene Kosten sämtliche Lizenzen und Ex- und Importpapiere beschaffen, die für seine Verwendung der Produkte erforderlich sind. Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadenersatzforderungen. Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass RS nicht verpflichtet ist, dem Besteller eine Lieferanten- oder Langzeitlieferantenerklärung auszustellen oder eine solche von seinen eigenen Vorlieferanten zu beschaffen, sofern sich RS hierzu nicht ausnahmsweise im konkreten Einzelfall schriftlich gegenüber dem Besteller bereit erklärt.
§ 13 Verschiedenes
13.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht.
13.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von RS Erfüllungsort.
13.4 Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
13.3 Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Besteller aus der Geschäftsverbindung mit RS entstehen, ist ausgeschlossen.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder rechtsunwirksam werden, so wird hiervon die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen am nächsten kommt.
13.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Stand: Juni 2024