Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der RS Components Handelsgesellschaft m.b.H. für RS VendStock®
Die vorliegenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (diese „Bedingungen“) gelten für die Bereitstellung von Dienstleistungen in Bezug auf RS VendStock® in Form von Mehrwertdienstleistungen (die „Dienstleistungen“) durch RS Components Handelsgesellschaft m.b.H. („RS“) an den Kunden und bilden zusammen mit dem Angebotsdokument und den den Bedingungen beigefügten Anhängen den „Vertrag“. Alle Leistungen und Lieferungen der RS erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
1. Begriffsbestimmungen und Auslegung
Für diese Bedingungen gelten, sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt, folgende Begriffsbestimmungen:
„Bereitstellungsdatum“ bezeichnet das Datum, ab dem RS die Dienstleistungen an den Kunden erbringt.
„Dienstleistungen“ bezeichnet die dem Kunden von RS bereitzustellenden Dienstleistungen in Bezug auf RS VendStock®,
„Entnahme“ bezeichnet die physische Entfernung von Produkten aus dem RS VendStock® Store durch einen Mitarbeiter, Beauftragten oder Auftragnehmer des Kunden. „Entnommen“ und „Entnehmen“ sowie Varianten davon sind entsprechend auszulegen.
„Höchstbestand“ bezeichnet die von den Parteien jeweils vereinbarte Höchstmenge der von RS an den Kunden gelieferten Produkte, die vom Kunden im RS VendStock® Store verwahrt werden.
„Industrieller Verkaufsautomat“ bezeichnet die jeweilige im Rahmen der Dienstleistungen von oder für RS an den Kunden gelieferte industrielle Verkaufsmaschine.
„Inkrementelles Wachstumsziel“ bezeichnet den von den Parteien vereinbarten Zielwert für Inkrementelles Wachstum.
„Kunde“ entspricht der Begriffsbestimmung auf dem Angebotsdokument.
„Mindestbestand“ bezeichnet die von den Parteien jeweils vereinbarte Mindestmenge der von RS an den Kunden gelieferten Produkte, die vom Kunden im RS VendStock® Store verwahrt werden.
„Parteien“ bezeichnet die Vertragspartner dieses Vertrags.
„Produkte“ bezeichnet diejenigen Produkte von RS und/oder seinen verbundenen Unternehmen, die gemäß diesem Vertrag an den Kunden zu liefern und vom Kunden im RS VendStock® Store zu verwahren sind.
„RS VendStock® Store“ bezeichnet den bzw. die dem Kunden von RS für den Erhalt und die Lagerung der Produkte gemäß Ziffer 3 bereitgestellte(n) industrielle(n) Verkaufsautomat(en).
„Verkaufsbedingungen“ bezeichnet (i) in Bezug auf die Kernprodukte die unter https://at.rs-online.com/web/content/ueber-uns/ueber-uns-inhalte/agb abrufbaren allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von RS in ihrer jeweils aktuellen Fassung, oder (ii) in Bezug auf Product Plus-Produkte (sofern zutreffend) die allgemeinen Verkaufsbedingungen von RS für Product Plus in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
„Werktag“ bezeichnet einen Tag (mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen), an dem Banken für die üblichen Bankgeschäfte geöffnet sind.
2. Allgemeine Verpflichtungen
2.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Bedingungen.
2.2 RS stimmt der Verwahrung der Produkte im RS VendStock Store durch den Kunden zu. Der Kunde ist berechtigt, die Produkte aus dem RS VendStock® Store bedarfsgerecht für seine Nutzungszwecke zu entnehmen.
2.3 Der Kunde gewährt RS und seinen Mitarbeitern die Erlaubnis, die Räumlichkeiten des Kunden zwecks (i) Bereitstellung der Dienstleistungen gemäß dem Vertrag und (ii) Behebung von Störungen am RS VendStock® Store zu betreten. RS hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter in Räumlichkeiten des Kunden die zumutbaren Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien des Kunden, über die die Mitarbeiter vorab aufzuklären sind, einhalten. Der Kunde verpflichtet sich dazu, den Mitarbeitern von RS in seinen Räumlichkeiten ein sicheres Arbeitsumfeld bereitzustellen.
2.4 RS behält sich vor, den RS VendStock® Store mit RS-Branding zu versehen.
2.5 Der Kunde hat RS Störungen des RS VendStock® Store unverzüglich, aber in jedem Fall innerhalb von 15 Tagen ab Auftreten der Störung, anzuzeigen. RS haftet nicht für den ununterbrochenen, fehlerfreien oder sicheren Gebrauch des RS VendStock® Store und zugehöriger Software.
2.6 Im Falle eines Konflikts zwischen diesen Bedingungen und den Verkaufsbedingungen sind die vorliegenden Bedingungen maßgeblich.
3. Einrichtung eines RS VendStock® Store
3.1 Der Kunde hat die Lieferung des RS VendStock® Store entgegenzunehmen und den RS VendStock® Store an einem sicheren Standort in den Räumlichkeiten des Kunden zu platzieren.
3.2 Die Produkte sind gemäß allen von RS bereitgestellten Anweisungen und allen Lagerungsbedingungen, die auf der Verpackung der Produkte angegeben sind, im RS VendStock® Store zu lagern.
3.3 Produkte sowie andere elektronische oder industrielle Komponenten, die der Kunde außerhalb des Anwendungsbereiches dieses Vertrags von RS erworben oder anderweitig bezogen hat, sind vom Kunden getrennt von den Produkten zu lagern.
3.4 Das Eigentum am RS VendStock® Store verbleibt bei RS. Mit Lieferung des RS VendStock® Store geht die mit dem RS VendStock® Store verbundene Gefahr des Verlusts und der Beschädigung auf den Kunden über.
3.5 Der Kunde hat den RS VendStock® Store (i) instand zu halten und (ii) ausschließlich für seine eigenen internen Geschäftszwecke zu verwenden. Für die Kosten aus dem Betrieb und der Wartung des RS VendStock® Store hat der Kunde allein aufzukommen.
3.6 Eine funktionierende Internetverbindung ist Voraussetzung für den Betrieb des RS VendStock® Store. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der RS VendStock® Store über eine funktionierende Internetverbindung verfügt. Eine solche ist eine Betriebsvoraussetzung für den RS VendStock® Store. Auf Vereinbarung der Parteien kann RS dem Kunden einen Router zum Gebrauch im Zusammenhang mit dem RS VendStock® Store zur Verfügung stellen. In diesem Fall (i) verbleibt das Eigentum am Router bei RS, (ii) geht das mit dem Router verbundene Risiko mit der Lieferung auf den Kunden über und (iii) hat der Kunde den Router instandzuhalten und ausschließlich im Zusammenhang mit dem RD VendStock® Store zu verwenden. Für die Kosten aus der Wartung des Routers hat der Kunde allein aufzukommen.
4. Inkrementelles Wachstumsziel
4.1 Die Parteien haben das Inkrementelle Wachstumsziel vereinbart.
4.2 RS ist berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden jederzeit außerordentlich zu beenden, sofern das Inkrementelle Wachstumsziel nach billigem Ermessen von RS nicht erreicht wurde oder der Fortschritt hinsichtlich der Zielerreichung unzureichend ist.
5. Lieferung von Produkten
5.1 Am zwischen den Parteien vereinbarten Tag nimmt RS die erste Lieferung in Höhe des Höchstbestandes der Produkte an den RS VendStock® Store vor.
5.2 Alle gemäß diesem Vertrag getätigten Lieferungen von Produkten an den RS VendStock® Store erfolgen gemäß den Verkaufsbedingungen.
6. Produktlagerung
6.1 Ohne Einschränkung der anderen in diesen Bedingungen enthaltenen Vorschriften:
(a) darf der Kunde ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von RS keine Kennzeichnungen oder Beschriftungen auf den Produkten ändern, unkenntlich machen, entfernen, verdecken oder auf andere Weise beeinträchtigen sowie keine zusätzlichen Kennzeichnungen oder Beschriftungen auf den Produkten anbringen und
(b) ist der Kunde haftbar für das Verhalten seiner Mitarbeiter, Beauftragten und anderen Beschäftigten.
7. Kaufbedingungen
7.1 Der Kauf und Verkauf aller Produkte erfolgt zu den in den Verkaufsbedingungen enthaltenen Bestimmungen.
7.2 Der Kunde darf aus dem RS VendStock® Store keine Lieferungen an Dritte vornehmen.
7.3 Für die Produkte sind die von den Parteien für Käufe vereinbarten Preise zu zahlen.
7.4 Die Preise verstehen sich zuzüglich aller anwendbaren Beträge in Bezug auf die Umsatzsteuer und aller anderen anwendbaren Zölle, Abgaben und/oder Steuern. Nach Eingang einer gültigen Steuerrechnung von RS hat der Kunde die zusätzlichen Beträge, die bei der Lieferung der Produkte anfallen, an RS zu zahlen.
7.5 RS hat in der zwischen den Parteien vereinbarten Häufigkeit (mindestens einmal pro Woche) den Bestand an Produkten im RS VendStock® Store zu überprüfen und dafür Sorge zu tragen, dass die Menge der im RS VendStock® Store verfügbaren Produkte zu jeder Zeit nicht unter dem Mindestbestand und nicht über dem Höchstbestand liegt.
8. Risiko und Eigentum an den Produkten
8.1 Mit Lieferung der Produkte an den Kunden geht die mit den Produkten verbundene Gefahr des Verlusts und der Beschädigung auf den Kunden über.
8.2 Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung durch den Kunden im Eigentum von RS.
8.3 Bis zur vollständigen Zahlung durch den Kunden, hat der Kunde:
(a) die Produkte dauerhaft ordnungsgemäß zu lagern, zu schützen und zu versichern,
(b) die Produkte für RS zu verwahren und
(c) RS jederzeit Informationen in Bezug auf die Produkte bereitzustellen.
8.4 Bis zum Übergang des Eigentums an den Produkten auf den Kunden ist RS berechtigt:
(a) jederzeit Zugriff auf den RS VendStock® Store zu haben, um die Produkte zu inspizieren und
(b) jederzeit vom Kunden die Übergabe der Produkte an RS zu verlangen und, falls der Kunde dem nicht unverzüglich nachkommt, die Räumlichkeiten des Kunden oder Dritter, in denen die Produkte gelagert werden, zu betreten und die Produkte wieder in Besitz zu nehmen.
8.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Produkte oder andere von RS gelieferte Güter, die im Eigentum von RS stehen, zu verpfänden oder in irgendeiner Weise als Sicherheit für Schulden zu belasten; sollte der Kunde dies dennoch vornehmen, werden alle Forderungen von RS gegenüber dem Kunden (unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsbehelfe, die RS zur Verfügung stehen) unverzüglich fällig.
9. Laufzeit und Beendigung
9.1 Die Dienstleistungen werden ab dem Bereitstellungsdatum unbefristet erbracht. Der Vertrag kann beidseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 90 (neunzig) Tagen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
9.2 Mit Beendigung des Vertrages hat der Kunde die Rücksendung des RS VendStock® Store an RS zu veranlassen. Falls der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, erteilt der Kunde RS und dessen Mitarbeitern die Erlaubnis, nach entsprechender Mitteilung durch RS den RS VendStock® Store abzuholen und zu diesem Zweck die Räumlichkeiten des Kunden zwecks Abholung des RS VendStock® Store zu betreten.
10. Höhere Gewalt
10.1 Keine der Parteien verstößt gegen diesen Vertrag oder haftet anderweitig gegenüber der anderen Partei aufgrund eines Verzugs bei der Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen oder aufgrund der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag, sofern ein solcher Verzug bzw. eine solche Nichterfüllung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betreffenden Partei liegen.
11. Haftung und Rechtsbehelfe
11.1 RS haftet für Schadenersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen (nachfolgend „Schadenersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden, bloße Vermögensschäden und entgangenen Gewinn des Kunden ist jedenfalls ausgeschlossen. Ferner wird für Verschulden von Vorlieferanten von RS jede Haftung ausgeschlossen. Macht der Besteller Schadenersatzansprüche gegen RS geltend, so ist er sowohl bezüglich der Verursachung als auch hinsichtlich des Verschuldens zum Nachweis verpflichtet.
11.2 Schadenersatzansprüche verjähren nach sechs Monaten.
11.3 Eine Ersatzpflicht von RS für Schäden am Vermögen des Kunden ist jedenfalls auf einen Betrag von EUR 10.000,00 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In Bezug auf alle anderen Verbindlichkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder im Zusammenhang mit diesem entstehen, ist die Haftung auf einen Betrag in Höhe des Gesamtwerts der vom Kunden in den 12 Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis erworbenen Produkte begrenzt, jedenfalls aber mit EUR 20.000,00.
11.4 Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses begrenzt.
11.5 Die vorhergehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die Mitarbeiter, Gehilfen und Geschäftsführer von RS.
11.6 Eine Haftung durch RS für gewährte Garantien und für Ansprüche, die auf dem Produkthaftungsgesetz basieren, bleibt hiervon unberührt.
12. Allgemeine Bestimmungen
12.1 Während der Laufzeit und für eine Dauer von 3 Jahren nach Beendigung oder Ablauf dieses Vertrages haben die Parteien sämtliche geschäftlichen und technischen Informationen bezüglich der jeweils anderen Partei, die sie infolge der Eingehung oder Erfüllung dieses Vertrages erhalten oder sich verschafft haben als streng vertraulich zu behandeln; dies gilt, soweit nicht die Einwilligung der offenbarenden Partei vorliegt oder eine Offenlegung gesetzlich, durch gerichtliche Anordnung oder von einer relevanten Regulierungsbehörde oder staatlichen Stelle gefordert ist oder die Informationen ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt geworden sind.
12.2 Jede Partei hat ihre Verpflichtungen im Rahmen des Datenschutzrechts in Bezug auf personenbezogene Daten einzuhalten, die sie gemäß oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag verarbeitet. Unbeschadet des Vorstehenden wird RS, wenn RS in Bezug auf personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag verarbeitet werden, als für die Verarbeitung Verantwortlicher handelt, die personenbezogenen Daten nur in Übereinstimmung mit der RS-Datenschutzerklärung unter https://at.rs-online.com/web/content/ueber-uns/ueber-uns-inhalte/datenschutzerklaerung verarbeiten oder deren Verarbeitung veranlassen.
12.3 Dieser Vertrag ist für die und zugunsten der Rechtsnachfolger der Parteien bindend. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit RS entstehen, ist ausgeschlossen.
12.4 Eine Änderung dieses Vertrages ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von jeder Partei oder in deren Namen unterzeichnet ist.
12.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder rechtsunwirksam werden, so wird hiervon die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen am nächsten kommt.
12.6 Das Versäumnis oder der Verzug einer Partei ein Recht, eine Befugnis oder einen Rechtsbehelf auszuüben, stellt keinen Verzicht der jeweiligen Partei auf dieses oder ein anderes Recht, eine andere Befugnis oder einen anderen Rechtsbehelf und auch keine Beeinträchtigung oder Entbindung von der zukünftigen Ausübung dieses oder eines anderen sich aus diesem Vertrag oder anderweitig ergebenden Rechts, einer anderen Befugnis oder eines anderen Rechtsbehelfs dar.
12.7 Wenn eine Partei gemäß diesem Vertrag mit einer anderen Partei die Zahlung eines Betrages als Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung vereinbart, ist dieser Betrag exklusive der anfallenden Umsatzsteuer zu verstehen. Der Empfänger der Lieferung hat nach Erhalt einer von der maßgeblichen Partei ausgestellten gültigen Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer neben dem Betrag auch die Umsatzsteuer zu zahlen.
12.8 Die Kosten, die den Parteien bei der Vorbereitung, Ausführung und Abwicklung dieses Vertrages entstehen, sind von jeder Partei selbst zu tragen.
13. Mitteilungen
13.1 Mitteilungen, die gemäß diesem Vertrag einer Partei zugehen sollen, haben schriftlich zu erfolgen und sind von oder im Namen der mitteilenden Partei zu unterschreiben; sofern sie der Partei nicht persönlich übergeben werden, sind sie an der auf Seite 1 dieses Vertrages aufgeführten oder anderweitigen jeweils schriftlich mitgeteilten Adresse der Partei per Einschreiben dorthin zu übermitteln oder per E-Mail an LegalNotices@rs-components.com zu senden.
13.2 Als zugestellt gilt eine Mitteilung: bei persönlicher Übergabe zum Übergabezeitpunkt oder bei einer österreichischen Adresse 48 (achtundvierzig) Stunden nach Einwurf und bei allen anderen Adressen 96 (sechsundneunzig) Stunden nach Einwurf. Liegt der sich daraus ergebende Zeitpunkt der Zustellung außerhalb der im Empfängerland üblichen Geschäftszeiten, gilt die Mitteilung 2 (zwei) Stunden nach Beginn der Geschäftszeiten am in diesem Land folgenden Werktag als zugestellt.
14. Gewerblicher Rechtsschutz
Marken-, Muster-, Patent- und sonstige gewerbliche Schutzrechte an den Produkten gehen nicht auf den Kunden über und es haftet der Kunde gegenüber RS für jegliche Verletzung dieser Rechte. RS ist Inhaberin sämtlicher Leistungsschutzrechte am Produktkatalog und an den darin enthaltenen Lichtbildern. Jede Vervielfältigung oder sonstige Verwendung des Kataloges oder Bestandteilen davon ist unzulässig.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Dieser Vertrag sowie (vertragliche wie auch außervertragliche) Streitigkeiten, Ansprüche oder Obliegenheiten, die sich aus diesem Vertrag, dessen Vertragsgegenstand oder dessen Abschluss ergeben, unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Erfüllungs- und Lieferort sowie Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von RS.
Stand 06/2023
RS Components Handelsgesellschaft m.b.H.
Albrechtser Straße 11
3950 Gmünd
Tel.: 02852/505
Fax: 02852/53223
E-Mail: kunden.service@rs.rsgroup.com
FN 33655 v, Landesgericht Krems an der Donau
UID: ATU1999502
ARA-Lizenz Nr. 280
DVR: 03961