Der Schließmechanismus von Prozess- und Sicherheitszuhaltungen besteht aus einem Magneten und einer Feder. Zum Verriegeln der Sperrvorrichtung kommen zwei verschiedenen Prinzipien zum Einsatz, das Ruhestrom- und das Arbeitsstromprinzip.
Beim Ruhestromprinzip bewegt eine Feder die Bolzen, die sich ohne Stromzufuhr im Sperrzustand befinden und die Tür verschlossen halten. Erst beim Einschalten der Energie öffnet der Mechanismus, wenn der Elektromagnet Zugkraft auf die Feder ausübt und dadurch die Sperre entriegelt.
Eine Sonderform des Ruhestromprinzips stellt das bistabile Prinzip dar, bei dem für jeden Öffne- und Schließvorgang Energie angelegt werden muss. Auch hier bleibt der Mechanismus bei Wegfall der Energie verschlossen, deswegen gilt es ebenfalls als Ruhestromprinzip.
Beim Arbeitsstromprinzip ist die elektromagnetische Sperre spannungslos geöffnet. Nur wenn Strom durch den Magneten fließt, zieht er die Bolzen in die Sperrvorrichtung und schließt die Tür. Der Nachteil: Im Falle eines Stromausfalls könnte die Tür sofort geöffnet werden, während Bewegungen der Maschinenteile im Inneren noch auslaufen.
Welche der Möglichkeiten zur Anwendung kommt, entscheidet sich anhand der Nachlaufzeit der Maschine und des Sicherheitsabstands der Gefahrenzone. Je gefährlicher die Anwendung, desto sicherer muss die Zuhaltung sein. Für den Personenschutz muss eine der beiden Ruhestromprinzipien genutzt werden. Da der Prozessschutz nicht unter die Arbeitssicherheit fällt, kommen hier meist elektromagnetische Zuhaltungen nach dem Arbeitsstromprinzip zum Einsatz. Zum Beispiel wenn der Bohrer im Werkstück stecken bleibt oder verkettete Anlagen zum Stillstand kommen und sich dadurch verkeilen. Die Zuhaltungen bleiben dann geöffnet, bis die Gefahr beseitigt ist. Damit wird verhindert, dass Maschinen oder Produkte beschädigt werden. Die Prozesszuhaltungen unterscheiden sich also in der Wirkungsweise von Sicherheitszuhaltungen.