Die seit Mai 2014 gültige DIN 14096 regelt die zentralen Inhalte einer Brandschutzordnung.
Wichtig: Eine Brandschutzordnung ist stets aktuell zu halten und alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen. Sie ist in drei Teile gegliedert, die sich an verschiedene Zielgruppen richten und deswegen unterschiedlich detailliert ausfallen. Beim Erstellen einer Brandschutzordnung kann man sich zwar an Musterbrandschutzordnungen orientieren, muss aber unbedingt individuelle Anpassungen in Bezug auf die jeweiligen betrieblichen und gebäudetechnischen Voraussetzungen vornehmen. So kommen je nach Branche unterschiedliche Gefahrenquellen oder Evakuierungsmaßnahmen zum Tragen. In einem Teeladen herrschen andere Gefahrenquellen vor, als in einem Chemiebetrieb und auch verschiedene Gebäudearten wie Hochhäuser, Fabrikhallen oder hochfrequentierte öffentliche Bauten stellen unterschiedliche Anforderungen an den passenden Brandschutz.
Brandschutzordnung Teil A
Richtet sich an alle, die sich im Betriebsgebäude aufhalten, und enthält eine Kurzfassung der Verhaltensregelungen im Brandfall in Form von präzisen Handlungsanweisungen. Sie ist als Aushang gestaltet und stellt ergänzt die separat ausgehängten Flucht- und Rettungspläne. Folgendes muss bei der Brandschutzordnung Teil A beachtet werden:
- Gut sichtbar anbringen, z.B. an Info-Punkten, in Hallen, an Aufzügen oder Türen
- Immer gut lesbar und aktuell halten
- Form: eine Seite, Mindestgröße DIN A4
- Festgelegte Anordnung, Schriften und Format der Sicherheitskennzeichen berücksichtigen.
Brandschutzordnung Teil B
Richtet sich an alle, die sich dauerhaft oder regelmäßig in Betriebsgebäude oder Häusern aufhalten: in der Regel also an die Belegschaft oder BewohnerInnen. Sie muss diesen in Schriftform direkt ausgehändigt werden. Neben konkreten Anweisungen im Brandfall enthält dieser Teil auch Informationen zur Brand- und Rauchbekämpfung sowie zu Flucht- und Rettungsplänen.
Brandschutzordnung Teil C
Richtet sich an MitarbeiterInnen, die Spezialaufgaben im Betrieb übernehmen, und ist ebenfalls in Papierform auszuhändigen. Vor allem handelt es sich hier um Brandschutzbeauftragte, Brandschutzwarte, Brandschutzhelfer und Sicherheitsinspektoren. Aber auch Vermieter und Geschäftsführer, die im Brandfall für die Personensicherheit mitverantwortlich sind, gehören dazu. Dieser Teil ist am umfangreichsten und enthält detaillierte, unternehmensspezifische Angaben zur Brandprävention, zur Überwachung von Brandschutzeinrichtungen und zu Wartungs- und Evakuierungsplänen.