EINFÜHRUNG "RoHS & WEEE"


Auf diesen Seiten finden Sie nähere Informationen über die zwei folgenden EG-Richtlinien, die am 13. Februar 2003 in Kraft getreten sind. In Österreich wurden beide Richtlinien durch die "Elektroaltgeräte-Verordnung" umgesetzt, welche seit 2005 gültig sind.

1. Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2002/96/EG) (WEEE: Waste Electrical & Electronic Equipment)


2. Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (2002/95/EG) (RoHS: Restriction of the use of certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment)

Ziele der Richtlinien

Ziel der WEEE-Richtlinie ist der Umweltschutz: Abfälle vermeiden, recyceln und/oder verwerten. Die RoHS-Richtlinie hat als Ziel die Angleichung nationaler Gesetze, den Gesundheitsschutz und die umweltgerechte Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronikgeräten.

Wesentliche Inhalte der Richtlinien sind:

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass

  • die Übernahme der Produktverantwortung für die Behandlung, Verwertung und umweltgerechte Beseitigung der Geräte durch die Hersteller gewährleistet ist
  • das in der EU-Richtlinie vorgegebene Sammelziel von mindestens 4 kg Altgeräte pro Einwohner und Jahr erreicht wird
  • die kostenlose Rückgabemöglichkeit für private Haushalte und Vertreiber gegeben ist
  • für die 1:1-Rücknahme von Altgeräten aus dem Versandhandel eine spezielle Regelung zur Einrichtung von Sammelstellen vorgesehen wird
  • die Hersteller und Importeure für die umweltgerechte Verwertung und Behandlung der gesammelten Altgeräte verantwortlich sind
  • ein Verzeichnis der Hersteller erstellt wird und Daten zu Mengen und Kategorien von Geräten vom Inverkehrbringen bis zur Entsorgung erhoben werden
  • die Hersteller die Entsorgung von Altgeräten finanzieren
  • das Verbot der Verwendung von Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom und bromhaltigen Flammschutzmitteln (polybromierte Biphenyle oder polybromierte Diphenylether) in elektrischen und elektronischen Geräten ab 1. Juli 2006 eingehalten wird. (Für bestimmte Anwendungen gibt es Ausnahmeregelungen)

Welche Produkte sind betroffen?


WEEE: Folgende Elektro- und Elektronik-Altgerätekategorien sind betroffen:

1. Haushaltsgroßgeräte
2. Haushaltskleingeräte
3. IT- und Telekommunikationsgeräte
4. Geräte der Unterhaltungselektronik
5. Beleuchtungskörper
6. Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme stationärer Industriewerkzeuge)
7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
8. Medizinische Geräte (mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte)
9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente
10. Automatische Ausgabegeräte

RoHS: Folgende Elektro-und Elektronikgerätekategorien sind betroffen:
Alle der bereits oben angeführten Kategorien mit Ausnahme der Kategorien 8. und 9.
  • "Elektrische Glühlampen und Leuchten in Haushalten" sind ebenfalls von der RoHS betroffen
  • Ausgenommen sind Ersatzteile für die Reparatur oder für die Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikgeräten, die vor dem 1. Juli 2006 in Verkehr gebracht wurden/werden